Besucher*innen müssen beim Betreten der Einrichtung – aufgrund der Vorgabe der LandeshauptstadtMünchen für Besuche von Dienstgebäuden – eine FFP2-Maske tragen.
Zum Schutz der Kinder machen wir von unserem Hausrecht Gebrauch
und verlangen von allen Besuchern die sich in den Räumen (außer Flur,
Eingangsbereich und Garten) aufhalten, einen negativen Testnachweis.
Bei Kindern die in der Eingewöhnung sind,
muss sich die konstante Begleitperson bis zu 3x testen (jeden 2. Tag)
Den Test erhalten Sie von uns und können ihn zu Hause vor dem Besuch der Kita durchführen.
Sie müssen das negative Testergebnis dann auf einem Formular in der Kita bestätigen.
Umgang mit Praktikant*innen im Rahmen von Schülerpraktika:
Wenn die Praktikant*innen nicht genesen oder vollständig geimpft sind, dann gilt eine tägliche Pflicht zur
Selbsttestung (Test können von der Kindertageseinrichtung zur Verfügung gestellt werden).
Jutta Gutsch – Kita-Leitung