Was machen wir?
Wir vertreten die Interessen der Kinder und Eltern.
Wir geben den Eltern Gelegenheit, sich zu informieren und auszusprechen.
Wir wollen das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und ErzieherInnen vertiefen und Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern an die KITA-Leitung weiterreichen.
Die Grundlagen für die Arbeit des Elternbeirats finden sich in Artikel 11 und 14 des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG). Hier im Wortlaut nachzulesen.
Der Elternbeirat ist daher ein wichtiges Bindeglied zwischen Eltern und Kindertageseinrichtung. Zentrale Aufgabe des Elternbeirats ist die Förderung der Zusammenarbeit von Eltern mit der Kindertageseinrichtung und dem pädagogischen Personal. Der Elternbeirat wird von der Leitung der Kindertageseinrichtung und dem Träger informiert und angehört, bevor wichtige Entscheidungen getroffen werden.
Eine genaue Aufstellung aller Aufgaben und Grundlagen finden sie in der Handreichung für Elternbeiräte (Stand Juni 2018).
Wann wird gewählt?
Die Wahl des Elternbeirates in den einzelnen Einrichtungen findet jährlich, in der Regel im September oder Oktober, statt. Die Einrichtungsleitung erstellt die Einladung. Detaillierte Informationen zum Wahlverfahren finden Sie hier.